AGB
1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Carlo Schreinermontagen aller Art GmbH, Les Hauts de Plantzette 12, CH-3960 Siders (nachfolgend Carlo genannt) offeriert als Wiederverkäuferin ein breites Angebot an Produkten sowie einzelnen Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (nachfolgend AGB genannt) regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Carlo zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Carlo und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sämtliche Korrespondenz (mündlich und schriftlich) wird ausschliesslich in deutscher Sprache geführt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
1.5 Carlo behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend für die Geschäftsbeziehung ist die jeweils per Vertragsabschluss gültige Version, d.h. bei Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Carlo durch Auslieferung der Produkte.
2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte
2.1 Bestellungen können ausschliesslich elektronisch im Webshop gemacht werden.
2.2 Die von Carlo angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Lieferproblemen eines Zulieferers. Sollte sich eine Lieferung über einen von Carlo schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Carlo schriftlich in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
2.3 Bei mehr als 50 Fenstereinheiten pro Auftrag nimmt Carlo Kontakt mit dem Kunden auf, um einen Liefertermin zu definieren.
2.4 Carlo ist jederzeit berechtigt, auch bestätigte Bestellungen zu annullieren bzw. nicht auszuführen, insbesondere auch im Zusammenhang mit fehlender Lieferbereitschaft unserer Lieferanten. Der Kunde anerkennt insbesondere, dass sich die massgebenden Verkaufspreise für Produkte wegen der Natur des Geschäftes ändern können, d.h. z. B. Preiserhöhungen in der Zeit zwischen Bestellung des Kunden und Lieferung durch Carlo erfolgen können, was den Kunden berechtigt, die Lieferung jener Produkte abzulehnen, deren Preis sich erhöht hat. Der Kunde hat in diesen Fällen Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung für die nicht gelieferten Produkte; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Bestätigung von Carlo. Kosten, die Carlo bereits entstanden sind, werden dem Kunden belastet.
2.6 Carlo ist zu Teillieferungen berechtigt und der Kunde akzeptiert Teillieferungen.
3. Abnahme und Prüfung
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von Carlo gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 5 Tage nach Anlieferung, gegenüber Carlo schriftlich zu beanstanden.
4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1 Mit der Übergabe der Produkte von der Produktion zum Transporteur geht die Gefahr an diesen über. Folglich werden Schäden, welche durch den Transport zum Kunden entstehen, durch den Transporteur abgedeckt. Der Kunde hat diese Schäden unverzüglich der Carlo Schreinermontagen aller Art GmbH bebildert zu melden.
5. Rücksendung von Produkten
5.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Carlo und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat in fachgerechter Art (Fenstergestell) sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen.
5.2 Die Artikel werden speziell nach den Wünschen des Käufers hergestellt und sind Massanfertigungen. Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht gegenüber Carlo. Darunter fallen insbesondere auch Produkte, die der Kunde aufgrund von Falschmassen, falschen Annahmen oder irrtümlich bestellt hat.
6. Preise
6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Carlo verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), inkl. Mehrwertsteuer, verzollt und ab Logistikstandort der Carlo.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Carlo ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.2 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von Carlo angesetzten, einmaligen Nachfrist die Forderungen nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist Carlo berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.
8. Verrechnung / Retentionsrecht
8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Carlo zu verrechnen.
8.2 Jegliches Retentionsrecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die von Carlo gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Carlo, bis Carlo den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Carlo ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Sitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Carlo umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.
9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Carlo gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
10. Garantie
Die Garantie betreffend Materialschäden, welche auf die Produktion zurückzuführen sind, beträgt 2 Jahre.
11. Haftung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Montage übernimmt Carlo keine Haftung. Carlo schliesst ausdrücklich jede Haftung für Unfälle und daraus entstandene Schäden oder Folgeschäden aus, die durch den unsachgemässen Gebrauch der Fenster unter nicht angemessenen Bedingungen entstehen könnten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.
12.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich in Siders. Carlo ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.